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» Der Teltowkanal |
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In Kürze
Die zugelassene Tauchtiefe beträgt 2,20 m,
die geringste Brückendurchfahrtshöhe ist 4,4 m.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Kanal beträgt:
Glienicker Lake sowie Griebnitzsee bis Abzweig Prinz-Friedrich-Leopold-Kanal:
12 km/h, dann bis Dahmemündung 8 km/h.
Der weitere Verlauf des Teltowkanals war zwischen km 36,60 und km 37,83 jahrelang gesperrt, ist aber seit April 2000 wieder befahrbar, so daß man auch hier zur Spree-Oder-Wasserstraße weiterfahren kann.
Die ausführliche Geschichte
Fertiggestellt 1906, verbindet der Teltowkanal mit einer Länge von 38 Kilometern die Havelseen im Westen Berlins mit der Dahme-Wasserstraße im Osten. Er wurde gebaut, um die innerstädtische Spree zu entlasten. Elektrisch angetriebene Treidelloks zogen vom Ufer aus Frachtschuten durchs Wasser. Mit dem Ende des zweiten Weltkrieges und in Zeiten des Kalten Krieges verlor die Wasserstraße jedoch ihre Bedeutung.
Jetzt hat der Ausbau des Kanals im Rahmen der Verkehrsprojekte "Deutsche Einheit Projekt 17" begonnen. Schiffe mit einer Tragfähigkeit von 2.000 Tonnen können dann den Osthafen anlaufen. Dazu sollen die Kanalufer verbreitert, das Kanalbett auf 3,5-4m vertieft und Brücken auf eine einheitliche Durchfahrtshöhe von 5,25 Meter gebracht werden.
Geplante Kosten 315 Mio. Euro, geplante Fertigstellung im Jahr 2010.
Vom Jungfernsee aus führt der Weg durch die Glienicker Lake. Vor dem Durchstich zum Griebnitzsee befindet sich der Kilometerpunkt 0 des Teltowkanals. Bei km 8,3 passiert man in Kleinmachnow die einzige Schleuse im Kanal. Der einzige offizielle Liegeplatz befindet sich bei km 15,3 vor der Eugen-Kleine-Brücke am linken Ufer.
Die Tauchtiefe beträgt im Teltowkanal 2,2 m, die geringste Brückendurchfahrtshöhe liegt bei 4,4 m.
Höchstgeschwindigkeit für Sportboote:
Glienicker Lake sowie Griebnitzsee bis Abzweig Prinz-Friedrich-Leopold-Kanal: 12 km/h, dann bis Dahmemündung 8 km/h. Auch vom Großen Wannsee aus kann man über den Prinz-Friedrich-Leopold-Kanal den Teltowkanal erreichen.
Für Fahrzeuge über 1,5 m Breite herrscht Einbahnverkehr nach folgenden Regeln:
Vom Stölpchensee Richtung Teltowkanal - Durchfahrt nur zu jeder vollen Stunde bis max. 20 Minuten nach der vollen Stunde (z.B. 10.00-10.20).
Vom Teltowkanal Richtung Stölpchensee - Durchfahrt nur zu jeder halben Stunde bis max 20 Minuten nach der halben Stunde (z.B. 10.30-10.50 Uhr).
Die Tauchtiefe beträgt: 1,30 m. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt: 8 km/h.
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